Bei generellen Fragen oder Beratungsbedarf in diesem Bereich ist das Landesförderzentrum Autistisches Verhalten zuständig.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFZAV/lfzav_node.html
Die Kinder mit dem Förderbedarf Autismus werden zielgleich nach dem Lehrplan der Regelschule unterrichtet. Mit Hilfe der Autismusbeauftragten wird ein Lernplan und ggf. ein Nachteilsausgleich erstellt.
Die Sonderschullehrkräfte beraten bzgl. der Feststellung des Förderbedarfs und koordinieren in Bezug auf Schule, Eltern, Schulbegleitung usw.