In der Stadt Flensburg hat sich um das Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule besser zu koordinieren ein aufeinander abgestimmtes Angebot unter der Bezeichnung Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZKE) entwickelt. Der Begriff Kooperation in dem Namen des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe steht für die Zusammenarbeit zweier gleichberechtigter Partner: Sonderschullehrkräfte (Förderbereich Soziale und Emotionale Entwicklung) und sozialpädagogische Fachkräfte des Fachbereichs Jugend der Stadt Flensburg.
Damit verfügt Flensburg über einen festgelegten Ort, an denen die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen zusammengeführt werden. Das Spektrum reicht hierbei von der Einrichtung regelmäßig tagender, inter-institutionell zusammengesetzter Beratungsteams an Schulen bis zur Erarbeitung passgenauer und möglichst niederschwelliger Einzelfallhilfen. Das ZkE versteht sich als Clearingstelle – eine Anlaufstelle für Fachkräfte zu unterschiedlichen Fragen bis hin zur Etablierung kommunaler Wirksamkeitsdialoge zwischen städtischen Arbeitsbereichen und schulischen Gremien als Instrumente der Qualitätsentwicklung und der Konstitution gemeinsamer Lenkungs- und Steuerungsgruppen.
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Das Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZkE) hält ein differenziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche vor, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen und ihrer Lebenssituation sowie der von ihnen ausgebildeten Erlebens- und Verhaltensweisen einer vorübergehend besonderen schulischen Förderung bedürfen. In allen Arbeitsbereichen findet eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit an Schulen und Schulsozialarbeit) statt. Eine positive, konstruktive Grundhaltung, die durch Echtheit, Empathie, Akzeptanz und großer Toleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen mit emotionalen und sozialen Entwicklungsschwierigkeiten gekennzeichnet ist, gehört zu den Grundsätzen der pädagogischen Arbeit. Schülerinnen und Schüler[1] werden als Gesamtpersönlichkeiten mit ihren individuellen Stärken und Schwächen angenommen.
Der Aufbau persönlicher Beziehungen zu den Schülern sowie das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre bilden die Grundlage für ein angstfreies Lernen und Miteinander.
Zur Zielgruppe gehören alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Flensburger Regelschulen, die Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben, d.h. länger andauerndem Auftreten von Lern- und Aufmerksamkeitsstörungen, oppositionellem Verhalten, aggressivem Verhalten sowie Rückzug und Isolation, andauerndem Schulabsentismus, Angstsymptomatiken und damit zusammenhängenden Störungsbildern, einem stark gestörten Beziehungsdreieck Schüler – Schule – Familie, einer Gefährdung von Bildungszielen (Ausnahmen betreffen die Privatschulen und die dänischen Schulen).
Grundlage sind die Ressourcen des Kindes und der Familie. Hier werden individuelle Zielsetzungen erarbeitet, wobei nicht primär die Aufarbeitung schulischer Defizite, sondern vielmehr die Stärkung der Persönlichkeit im Vordergrund stehen soll.
Dazu gehören Zielsetzungen, wie Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls, Aufbau von Sozialkompetenzen, Förderung von Konzentration und Aufmerksamkeit, Erhöhen der Anstrengungsbereitschaft, Erhöhen der Frustrationstoleranz, Vermittlung von Lern- und Leistungskompetenzen zur Bewältigung des Schulalltags entsprechend der Fachanforderungen, Erlernen von Grundlagen der Selbstorganisation, Entwicklung der Fähigkeit zur Einzel- und Gruppenarbeit.
Individuelle Ziele werden darüber hinaus gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern/ Erziehungsberechtigten in einem Lern- bzw. Förderplan formuliert und regelmäßig überprüft.
Übergeordnetes Ziel bleibt immer das Erreichen des Bildungsziels.
Das Kollegium der Lehrkräfte besteht aus Sonderschullehrkräften mit der Fachrichtung emotionale und soziale Entwicklung. Die Lehrkräfte kooperieren bei Bedarf mit weiteren Arbeitsbereichen des ZkE und der Stadt FL (u.a. Beratungslehrkräfte, Jugendsozialarbeit an Schule, Schulsozialarbeit, Lehrkräfte in der Tagesklinik).
Die Kolleginnen und Kollegen verpflichten sich gemäß dem Schutzkonzept der Einrichtung zu arbeiten.
Mindestens einmal wöchentlich finden Teamsitzungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen statt. Im Rahmen der Kooperation nimmt die Jugendsozialarbeit an Schulen an Konferenzen der Beschulung teil. Zudem findet im Arbeitsbereich der temporären Beschulung eine tägliche Morgenrunde vor Beginn des Unterrichts statt, in der aktuelle Geschehnisse besprochen werden können.
Es wird vorausgesetzt, dass die Lehrkräfte eine grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen und Fortbildungen mitbringen. Zudem hat das Team jederzeit die Möglichkeit, eine kollegiale Fallberatung in Anspruch zu nehmen.
In allen Flensburger Schulen (Grundschulen, GemS, Gymnasien, Förderzentren) findet Beratung durch das ZkE statt. Jeder Schule ist eine Beratungslehrkraft zugeordnet, die in Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit vor Ort agiert. Ausgenommen von diesem Beratungsangebot sind die dänischen Schulen und die Privatschulen.
Im Primar- und Sekundarstufenbereich der Flensburger Schulen werden ca. 5000 Schülerinnen und Schüler beschult. Davon werden dem Zentrum für kooperative Erziehungshilfe ca. 8-10 % der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung gemeldet.
Aufgaben der Beratungslehrkräfte sind u.a. Begleitung und Beratung von Schüler/-innen, Eltern und Lehrkräften, Vermittlung von Hilfen externer Partner, Vermittlung von Hilfen des ZkE, Unterstützung in pädagogischen Konferenzen, Moderation schwieriger Gespräche, Zusammensetzung der Klassen, Hausbesuche, Präsenz vor Ort, ressourcenorientierte Lern- und Unterrichtsberatung, Kollegiale Beratung als Angebot in der Regelschule, etc.
Sind die individuellen Möglichkeiten der Regelschule, der Beratung und ggf. der in den präventiven bzw. inklusiven/ integrativen Maßnahmen beteiligten Sonderpädagogen ohne erkennbare Verbesserung der emotionalen und sozialen Entwicklung ausgeschöpft, kann eine zeitlich begrenzte Beschulung in den Lerngruppen der Temporären Beschulung am ZkE erfolgen. Grundlage hierfür ist eine sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit anschließender Zuordnung zum Förderschwerpunkt. Die Dauer der Beschulung wird auf ein Jahr festgesetzt und kann ggf. auf Antrag der Eltern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Lerngruppe ist explizit für Schülerinnen eingerichtet. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 werden durch ein Team von zwei Sonderpädagogen nach einem besonderen Konzept unterrichtet (siehe Unterricht in der Orientierungsstufe). Im Aufnahmegespräch werden die im Beratungsprozess vereinbarten Ziele des Lern- und Förderplans besprochen und ggf. konkretisiert. Der Unterricht orientiert sich an dem Grundsatz, die Schüler dort abzuholen, wo sie geradestehen. Die Grundlage des Unterrichts bildet zum einen die Orientierung an den entsprechenden Fachanforderungen und zum anderen die Orientierung an den Zielen der einzelnen Schüler, so dass zum Teil eine starke Individualisierung und Binnendifferenzierung notwendig ist.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt, die jedoch die weibliche Form stets miteinschließt