Lerngruppen Paulus-Paulsen-Schule Förderstatus Lernen

Unterricht in den Lerngruppen der Paulus-Paulsen-Schule (Förderstatus Lernen) in der Schulze-Delitzsch-Straße 2, 24943 Flensburg.

Temporäre Beschulung ZkE Förderstatus Emotionale und soziale Entwicklung

Sind die individuellen Möglichkeiten der Regelschule, der Beratung und ggf. der in den präventiven bzw. inklusiven/ integrativen Maßnahmen beteiligten Sonderpädagogen ohne erkennbare Verbesserung der emotionalen und sozialen Entwicklung ausgeschöpft, kann eine zeitlich begrenzte Beschulung in den Lerngruppen der Temporären Beschulung am ZkE erfolgen. Grundlage hierfür ist eine sonderpädagogische Überprüfung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit anschließender Zuordnung zum Förderschwerpunkt. Die Dauer der Beschulung wird auf ein Jahr festgesetzt und kann ggf. auf Antrag der Eltern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im Aufnahmegespräch werden die im Beratungsprozess vereinbarten Ziele des Lern- und Förderplans besprochen und ggf. konkretisiert. Der Unterricht orientiert sich an dem Grundsatz, die Schüler dort abzuholen, wo sie geradestehen. Die Grundlage des Unterrichts bildet zum einen die Orientierung an den entsprechenden Fachanforderungen und zum anderen die Orientierung an den Zielen der einzelnen Schüler, so dass zum Teil eine starke Individualisierung und Binnendifferenzierung notwendig ist.

 

 

 

 

ESA-Maßnahme PERSPEKTIVE

Allgemein/ Ausgangslage

Das Projekt „Perspektive“ ist eine gemeinsame Maßnahme der Comenius-Schule Flensburg und der Paulus-Paulsen-Schule Flensburg, Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZkE).

Die Maßnahme für Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen der Flensburger Schulen soll diesen den Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA) als Schülerinnen und Schüler der Comenius-Schule Flensburg in den Räumlichkeiten des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe/ der PPS ermöglichen. Als Maßnahme der Gemeinschaftsschule wird eng mit dem ZkE kooperiert und ein Tandem aus Regelschul- und Sonderschullehrkraft gebildet. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten und krankheitsbedingten Einschränkungen (häufig mit psychiatrischen Diagnosen) nicht im Regelschulbereich unterrichtet werden können, benötigen einen besonderen schulischen Rahmen. Dieser Rahmen soll ihnen in der Maßnahme „PERSPEKTIVE“ geboten werden, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, einen Schulabschluss zu erreichen.

Lehrkräfteteam

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in enger Kooperation zwischen Gemeinschaftsschullehrkräften und einer Lehrkraft aus dem Förderzentrum Paulus-Paulsen-Schule, Zentrum für kooperative Erziehungshilfe.

Gruppengröße

Die Maßnahme wird für eine Gruppengröße von 10 bis 15 Schülerinnen und Schüler geplant. Für die Zusammenstellung der Lerngruppe und eine Anpassung der Gesamtzahl ist das durchführende Lehrkräfteteam verantwortlich.

 Stundentafel

Der Unterricht erfolgt montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr (fünf Unterrichtsstunden) und freitags von 8:00 Uhr bis 11:15 Uhr (vier Unterrichtsstunden). So werden die Schülerinnen und Schüler 24 Stunden im Projekt PERSPEKTIVE unterrichtet.

Räumlichkeiten

In den Räumlichkeiten des Förderzentrums Paulus-Paulsen-Schule/ Zentrum für kooperative Erziehungshilfe stehen dem Projekt zwei Lerngruppenräume zur Verfügung (B21 und B22). Die beiden gegenüberliegenden Räume werden nach Vorgaben des Konzeptes der Übergangsklassen in Flensburg mit Lernbüros in einem Klassenraum und Gruppenarbeitsmöglichkeiten im anderen Klassenraum eingerichtet.

Zugang zum Projekt

Der Erstkontakt findet über die Beratungslehrkräfte ZkE und ggf. Schulsozialarbeit vor Ort an den Regelschulen statt. Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen und/oder Fachpersonal können Kontakt aufnehmen, um über die Möglichkeit der Aufnahme zu sprechen. Auch Schülerinnen und Schüler selbst können sich an die Beratungslehrkraft oder an Schulsozialarbeit wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Aufnahme auch für Schülerinnen und Schüler aus den temporären Lerngruppen ZkE, die die 8. Klasse besuchen und im Folgeschuljahr in die 9. Klassenstufe aufsteigen. Im Koordinierungsgespräch wird der Wechsel an die zuständige Gemeinschaftsschule durch das Förderzentrum koordiniert und die Aufnahme in die Maßnahme durch die untere Schulaufsicht per Bescheid erfolgen. Ein sonderpädagogisches Verfahren mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes Emotionale und soziale Entwicklung muss also im Vorwege erfolgen. Die Maßnahme ist zunächst befristet auf ein Schuljahr. Ob eine Verlängerung der Maßnahme möglich sein kann, wird in Absprache mit der zuständigen Regelschule, den Voraussetzungen zum Erreichen des ESA, den Erziehungsberechtigten und dem zuständigen Förderzentrum geklärt.

Der Zugang zur Maßnahme erfolgt nach Feststellung des Förderstatus Emotionale und soziale Entwicklung über ein Koordinierungsgespräch unter Beteiligung folgender Personen:

  • Schulleitung PPS/ ZkE
  • Lehrkräfte der Maßnahme PERSPEKTIVE
  • Beratungslehrkraft und/ oder Schulsozialarbeit
  • Förderschullehrkraft ZkE (wenn vorher temp. Beschulung)
  • Sorgeberechtigte/r
  • Schüler_in
  • Jugendsozialarbeit ZkE
  • weitere Ansprechpartner/ Fachpersonal

 

Bevor eine Aufnahme mit Zuweisung durch die Schulaufsicht stattfinden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • alternative Maßnahmen sind ausgeschöpft
  • es liegt ein sonderpädagogischer Förderstatus Emotionale und soziale Entwicklung vor
  • die Schülerin/ der Schüler ist schulpflichtig.

 

Eine Beschulung in der Maßnahme ist sinnvoll, wenn

  • eine enge Vernetzung mit ambulanten Angeboten der Kinder- und

Jugendpsychiatrie vorliegt

  • eine enge Vernetzung mit Angeboten von Jugendsozialarbeit an

          Schulen oder dem ASD vorliegt

  • eine psychiatrische Diagnose vorliegt
  • Absentismus vorliegt.

 

In Abständen von drei Monaten finden Bilanzgespräche statt, um den Verlauf der Maßnahme und ggf. weitere/ andere Angebote *in Augenschein nehmen zu können. Die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten wird in der Maßnahme eine Möglichkeit zur Erreichung des ESA geboten. Sollte es während der Teilnahme am Projekt zu Schwierigkeiten im Schulbesuch, im Verhalten, etc, kommen, kann die Maßnahme beendet werden. Im Bescheid durch die untere Schulaufsicht wird diese Möglichkeit mit der Rückführung an die zuvor zuständige Gemeinschaftsschule mit aufgeführt. Umgesetzt wird diese Rückführung durch ein erneutes Koordinierungsgespräch durch das Förderzentrum.

Entlassung

Mit dem Erreichen des ESA werden die Schülerinnen und Schüler als Schüler der zuständigen Comenius-Schule Flensburg entlassen. Eine Anbindung an die zuständige Berufsschule oder an eine Gemeinschaftsschule (zur Erreichung des MSA) wird in jedem Einzelfall individuell geplant und umgesetzt. In Absprache zwischen der Comenius-Schule Flensburg und Förderzentrum wird die Entlassfeier im Förderzentrum oder an der Gemeinschaftsschule geplant.

Netzwerkpartner (Jugendsozialarbeit, Jugendberufsagentur, etc.)

Beim Aufnahmegespräch in die Maßnahme Perspektive nimmt die Jugendsozialarbeit ZkE als Kooperationspartner im Zentrum für kooperative Erziehungshilfe teil. Eine offene Grundhaltung gegenüber den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit wird von den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern erwartet und als Voraussetzung für die Teilnahme gesehen. Eine engmaschige Zusammenarbeit im gesamten Netzwerk wird in der Aufnahme besprochen. Schweigepflichtentbindungen werden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten unterschrieben und die weitere Zusammenarbeit im Netzwerk definiert.

Absentistenklasse

Pädagogische Grundsätze:

Das Konzept der Absentistenklasse hält ein differenziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche bereit, die aufgrund von verschiedenen Ursachen für einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht der Regelschule teilgenommen haben und die bisherige Präventionsarbeit keine Wirkung zeigte.

Es gehen verschiedene Ursachen von Schulabsentismus einher. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schulmüdigkeit/Dissoziales Verhalten
  • Schulangst
  • Zurückhalten durch psychisch, physisch und alkohol- und/oder drogenabhängiger Sorgeberechtigter
  • Problemlagen im familiären Bereich

Ziele

Primäres und langfristiges Ziel in der Absentistenklasse ist eine Steigerung der Motivation, v.a. im Hinblick auf die regelmäßige Teilnahme am Unterricht, um eine Reintegration in das Regelschulsystem zu ermöglichen. Zur Erlangung des primären Ziels werden folgende Teilziele formuliert:

  • Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Aufbau von Sozialkompetenzen
  • Abbau von Schulangst
  • Aufbau von Kontinuität
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit Steigerung von Optimismus und Zuversicht
  • Erhöhen der Anstrengungsbereitschaft
  • Erhöhen der Frustrationstoleranz
  • Suche nach möglichen Ressourcen
  • Erlernen von Grundlagen der Selbstorganisation
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Einzel- und Gruppenarbeit
  • Aufbau von Unterstützungsnetzwerken
  • Aufbau einer realistischen Zieleinschätzung

Die Ziele werden gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sowie den Erziehungsberechtigten abgesprochen und schriftlich in einem Lernplan fortlaufend festgehalten und regelmäßig angepasst.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der weiterführenden Flensburger Regelschulen (Klasse 5-9) und der Förderzentren, die dem Unterricht über einen Zeitraum von über 20 Fehltagen aufgrund von verschiedenen Ursachen ferngeblieben sind und bei denen bisherige Präventionsarbeit keine Wirkung erzielt hat. Für viel Schülerinnen und Schüler stellt diese Maßnahme eine Möglichkeit der Reintegration nach langer oder häufiger Fehlzeit dar.  Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance bezogen auf ihre individuellen Bedürfnisse aktiv am Schulleben teilzunehmen und ihre Zeit nicht zu Hause, in der Einrichtung oder ggf. auf der Straße zu verbringen.

Die Aufnahme in die Absentistenklasse geschieht in Absprache mit den Beratungslehrkräften der jeweiligen Regelschule. Außerdem versuchen wir stets die Schüler ohne große formelle Hürden und innerhalb von kurzer Zeit aufzunehmen.

Temporäre Beschulung von absenten Schüler/innen

Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler erfolgt am Zentrum für kooperative Erziehungshilfe in Flensburg.

Es wird an fünf Tagen pro Woche Unterricht angeboten. Der Stundenumfang pro Woche beträgt 10 Stunden.

Es gilt die Regel:

Ich als Lehrkraft biete dir etwas an. Du kannst es annehmen oder alternativ deine Wünsche bezüglich schulischer Inhalte äußern. Willst du nicht arbeiten, akzeptiere ich auch das, solange du andere nicht störst.

Während der Teilnahme an der Absentistenklasse, bleiben die Jugendlichen Schüler in ihrer Stammschule. Es besteht durchgängig eine enge Zusammenarbeit mit Regelschule und den Beratungslehrkräften.

Elternarbeit

Die Eltern werden von Beginn an in die Arbeit der Absentistenklasse miteinbezogen und stimmen der Maßnahme zu, da diese nicht dem vollen Stundenumfang der Regelschule nachkommt.  Sie erhalten täglich eine Rückmeldung, wenn ihr Kind          nicht in der Schule erschienen ist. Außerdem informieren wir sie   bereits vor dem ersten Bilanzgespräche über die Wahrnehmung des Kindes in der Schule, sodass sie stets über die aktuelle Situation informiert sind. Sollte es Schülerinnen/ den Schülern  z.B. aufgrund von sozialen Ängsten nicht möglich sein, ohne die Eltern am Unterricht teilzunehmen, können diese ihr Kind zu Beginn begleiten.

Kooperation Jugendsozialarbeit an Schule

Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit an Schule.  In Einzelfällen werden Elterngespräche, Begleitung des Schulwegs, etc. angeboten.

Die Teilnahme an allen Angeboten der Jugendsozialarbeit an Schulen basiert auf Freiwilligkeit.

Dauer der Maßnahme

Die Dauer der Maßnahme beträgt 12 Unterrichtswochen. Das Aufnahme und Enddatum wird in der Aufnahmemappe und im Lernplan festgehalten.

Bei Beendigung der Absentistenklasse erfolgt ein Abschlussgespräch mit den zuständigen Beratungslehrkräften und den Erziehungsberechtigten. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit zurück an ihre Stammschule zu wechseln, durch einen festgestellten Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung ein weiteres Jahr in der TIP- Maßnahme des ZkE beschult zu werden oder ggf. mit Unterstützung an eine neue Schule angebunden zu werden.

Reintegration

Die Reintegration wird in einem gemeinsamen Beratungsprozess mit allen Beteiligten erarbeitet. Als Grundlage dienen die Lern/ Förderpläne mit ihren individuellen Zielsetzungen. Die Reintegration erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Beratungslehrkraft, der Schulsozialarbeit und der jeweiligen Schule und der ggf. der Jugendsozialarbeit an Schulen.  In der Regel wird eine Rückführung in die vorher besuchte Regelschule angestrebt. Die erstellten Lernpläne werden der aufnehmenden Regelschule zur Verfügung gestellt, um den Prozess der Reintegration erfolgreich begleiten und umsetzen zu können.

Zu Beginn des Reintegrationsprozesses erhalten die Schülerinnen/ Schüler an dem freien Mittwoch Probetage an ihren zukünftigen Beschulungsort wahrzunehmen.

Sollte die Reintegration scheitern ist in begründeten Einzelfällen eine Wiederaufnahme in die Absentistenklasse möglich.