Unsere Sonderschullehrkräfte sind präventiv im Einsatz, um Lernschwierigkeiten vozubeugen:
Laut Lehrplan Sonderpädagogische Förderung gehört es zum gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen ein Erziehungshilfekonzept zu erstellen. Die Beratungslehrkräfte ZkE stehen auf Anfrage als Unterstützung bei der Erstellung des Konzeptes zur Verfügung. Im Rahmen der Beratungstätigkeit bezieht sich die Aufgabe der Beratungslehrkraft auf die Beratung und Unterstützung von Einzelfällen, auf Unterrichtsberatung und Mitarbeit in pädagogischen Konferenzen zur Entwicklung und Abstimmung von Sichtweisen, Erziehungszielen und Maßnahmen.
Unterschieden wird in vorbeugende Maßnahmen für eine nicht ausgewählte Gruppe zur Vermeidung von Verhaltensstörungen (universelle Prävention), in Maßnahmen für Personen mit erhöhtem Risiko (selektive Prävention) und Maßnahmen für Personen mit hohem Risiko und ersten Störungsformen (indizierte Prävention).
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden sonderpädagogische Stellungnahmen zur Bildung besonderer Maßnahmeklassen für den Übergang Kita - Grundschule angefertigt. In pädagogischen Konferenzen werden diese Fälle weiter begleitet. Im Übergang zur weiterführenden Schule werden ggf. erneut Stellungnahmen angefertigt.
Beratungslehrkräfte beraten und unterstützen die Grundschulen und weiterführenden Schulen bei der Klassenzusammensetzung hinsichtlich bekannter Beratungsfälle.
Zudem unterstützen Beratungslehrkräfte und/oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nach Absprache Schulsozialarbeit im Bereich präventiver Angebote.