Sonderpädagogischer Förderbedarf

Förderung durch die allgemeinbildenden Schulen

Die Grund- und weiterführenden Schulen der Stadt Flensburg unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise. Sie führen binnendifferenzierten Unterricht durch, gestatten den Kindern ein eigenes Lerntempo, die Schülerinnen und Schüler können drei Jahre die Eingangsstufe (Klasse 1/2) besuchen, führen Elternberatungsgespräche, stellen spezielle Förderstunden bereit oder bieten Kurse wie Hausaufgabenbetreuung, Konzentrationstraining etc. an. Ziel ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler den Leistungsstand der jeweiligen Klasse erreichen können.

Beratung durch das Förderzentrum und Lernpläne

Manchmal stellen sich in einem bestimmten Bereich (z.B. im Lernen oder in der Sprache) erhebliche Schwierigkeiten heraus, die durch die üblichen Maßnahmen nicht mehr bewältigt werden können.

Die Grundschule oder auch die weiterführende Schule holt sich Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft vom Förderzentrum ein. Diese berät dann in Bezug auf spezielle Maßnahmen und greift der Lehrkraft ggf. bei der Erstellung eines Lernplans unter die Arme.

In einem Lernplan werden die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler festgestellt und die Schwierigkeiten mit besonderen Hilfsmaßnahmen anhand von mittelfristig festgesetzten Lernzielen niedergeschrieben. Die Lernpläne werden mit den Eltern besprochen, so dass gemeinsam in schulischem und häuslichen Umfeld Unterstützungen für die Kinder geschaffen werden können. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Fördermaßnahmen der Zielerreichung dienen oder ob diese verändert werden müssen oder eingestellt werden können.

Verfahren: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Sind die Fördermaßnahmen nicht ausreichend kann das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (s. Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung - SoFVo) eingeleitet durch die aufnehmende oder betreuende Schule oder durch die Eltern veranlasst werden.

Dabei führt eine Sonderschullehrkraft des Förderzentrums eine sonderpädagogische Überprüfung durch. Als Grundlage für das folgende sonderpädagogische Gutachten dienen Elterngespräche, bereits vorhandene medizinische Gutachten, eine Überprüfung des Kindes mit geeigneten diagnostische Verfahren in Bezug auf seine Fähigkeiten, Gespräche mit den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten oder der Lehrkraft der jeweiligen allgemeinbildenden Schule, der Lernplan sowie Beobachtungen während des Unterrichts oder in der Kindertagesstätte.

Das Gutachten endet mit der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und der individuellen Voraussetzungen eines Kindes mit besonderen Hilfen für den Unterricht an der Regelschule.

Die Paulus-Paulsen-Schule erhebt formell folgende sonderpädagogischen Förderbedarfe:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung

Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten

Koordinierungsgespräch

Konnte ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden, findet ein Koordinierungsgespräch mit allen Beteiligten statt, das über die Beschulungsform (inklusiv oder an einem Förderzentrum) entscheidet.

Hierbei wird der Elternwunsch berücksichtigt. Da in Flensburg in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache ausschließlich inklusiv beschult wird, ist diese Unterscheidung nicht notwendig.

Sonderpädagogische Förderung

Die Schülerinnen und Schüler des Landes Schleswig-Holstein sollten vorrangig, soweit es die personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen erlauben, inklusiv beschult werden.

Nach der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird die Schülerin oder der Schüler durch Sonderschullehrkräfte der Paulus-Paulsen-Schule in der jeweiligen Grund- oder weiterführenden Schule sonderpädagogisch gefördert. Dies bedeutet, dass eine intensive und langfristige Förderung in dem jeweiligen Förderschwerpunkt stattfindet.

Hierbei werden die Schülerinnen und Schüler durch unsere Kollegen vor Ort betreut, die gleichfalls den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte beratend zur Seite stehen.