sonderpädagogisches Verfahren

Eine sonderpädagogische Überprüfung wird in den meisten Fällen durch die besuchte Schule veranlasst.
Hierbei soll festgestellt werden, ob bei einer Schülerin bzw. einem Schüler ein sonderpädagogischer
Förderbedarf besteht, in welchem Schwerpunkt er anzusiedeln ist und wo sich der geeignete
Förderort befindet.
Die Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung erfolgt durch die besuchte Schule. Ob die
Vermutung begründet ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf
im Schwerpunkt Sprache, Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung hat, sollte durch
Vorüberlegungen geklärt werden, bevor das sonderpädagogische Verfahren eingeleitet wird. Sprechen
die Vorüberlegungen dafür, legt die besuchte Schule die Sonderpädagogische Akte Teil I an, fügt die
sonderpädagogische Akte Teil II unausgefüllt an und schickt sie an uns, die Paulus-Paulsen-Schule,
Förderzentrum der Stadt Flensburg.
Wir haben auf dieser Seite wichtige Informationen zur Sonderpädagogischen Überprüfung
für die oben genannten Förderschwerpunkte zusammengestellt, um die richtigen Vorüberlegungen
anzustellen, das Ausfüllen der Sonderpädagogischen Akte Teil I zu erleichtern und einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten.
In den folgenden Dokumenten befinden sich:
1. Flyer „Sonderpädagogisches Verfahren – Aufgaben, Abläufe und Zuständigkeiten“
2. Vorüberlegungen zum sonderpädagogischen Verfahren in den Förderschwerpunkten
Sprache, Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung
3. Checkliste sonderpädagogische Akte Teil I
4. Checkliste sonderpädagogische Akte Teil II
5. Handreichung – Schulamt der Stadt Flensburg